Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE DURCH VERBRAUCHER VORGENOMMENE ONLINE-BUCHUNG VON SCHWIMMKURSEN DER FREIBURGER SCHWIMMSCHULE.

  • 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.

a)

Die Freiburger Schwimmschule hat das Ziel den Anteil der Nichtschwimmer in der Region Breisgau Hochschwarzwald zu verringern. Sie bietet ihren Kunden hierzu Übungsmaßnahmen (im Folgenden: Kurse) an, welche dem Erlernen und dem Festigen der Schwimmfertigkeit dienen.

Gemäß dieser breiten Zielsetzung richtet sich das Angebot

  • an Eltern, die einen Kurs für Ihr Kind buchen mögen
  • an Eltern, die für Ihr Kind einen Kurs buchen wollen, an dem sie auch selbst teilzunehmen wünschen (Eltern-Kind-Kurs)
  • an Erwachsene, die für sich selbst einen Kurs buchen möchten.

Diese Kurse werden in Freibädern, Schwimmhallen und Lehrschulbecken durchgeführt, welche von Dritten Badbetreibern unterhalten werden.

Das Kursangebot ist abrufbar auf folgender Website: https://freiburger-schwimmschule.de

Die erbrachte Leistung der Freiburger Schwimmschule ist das Abhalten dieser Kurse durch einen im Auftrag der Freiburger Schwimmschule handelnden Kursleiter.

Die Personen, welche diese Leistung buchend in Anspruch nehmen, werden im Folgenden Kunden genannt.

Darüber hinaus werden nachstehend diejenigen Personen, die den Kurs tatsächlich besuchen, Teilnehmer genannt.

Auch der Kunde kann Teilnehmer sein, wenn er für sich selbst (Erwachsenenkurs) oder für sich und sein Kind (Eltern-Kind-Kurs) bucht.

Fragen aber Eltern einen Kurs allein für ihr Kind nach, so sind sie selbst nur Kunde und lediglich das Kind Teilnehmer.

Die Leistung wird vom Kunden über eine sogenannte Kursbuchung nachgefragt und über die Kursgebühr bezahlt.

b)

Die Freiburger Schwimmschule organisiert durch eigene Vertragsverhältnisse mit den Badbetreibern, dass die Kurse in den betreffenden Bädern stattfinden sowie die Kunden bzw. Teilnehmer die Bäder zu diesem Zweck betreten wie nutzen können.

Dabei geht die Dauer dieses Zutritts- und Aufenthaltsrecht eines Teilnehmers über die Zeitspanne der bloßen Kursabhaltung nur insofern hinaus, als dass angemessene Duschen und Umziehzeiten gewährt werden.

Will der Kunde über das ihm aufgrund der Kursbuchung zustehende Zeitkontingent hinaus ein die jeweilige Schwimmhalle betreffendes Nutzungsrecht erwerben, so muss er die erforderlichen Zeit-Zubuchungen beim Badbetreiber selbst und auf eigene Kosten vornehmen.

2.

Vertragspartner im Rahmen dieser AGB sind:

a)

Freiburger Schwimmschule

Nächstmatten 43

79232 March-Holzhausen

info@freiburger-schwimmschule.de

Mobil: +49 176/21198073

Geschäftsführer: Sebastian Berthold

b)

der Kunde, der sich per Online-Buchung (Kursbuchung) – als Verbraucher handelnd – bei der Freiburger Schwimmschule zu einem Kurs im Sinne von § 1 Ziff.1 anmeldet.

Verbraucher sind alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft abschließen, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet ist.

3.

Die Vertragspartner schließen einen Dienstvertrag im Sine des § 611 BGB.

Ein werkvertraglicher Erfolg – etwa die Verbesserung medizinischer Parameter oder der Aufbau von Muskulatur beim Teilnehmer oder das sichere Erlernen der Schwimmfertigkeit – ist nicht geschuldet.

  • 2 Buchung der Kurse und Vertragsschluss

1.

Die dem Kunden zur Buchung vorgestellten Kurse befinden sich auf der durch die Freiburger Schwimmschue verantworteten Website https://freiburger-schwimmschule.de.

Dabei werden die Kurse jeweils inhaltlich beschrieben, die Kursgebühr jeweils bezeichnet und die Veranstaltungstermine sowie Veranstaltungsorte des Kurses jeweils genannt.

Die dortigen Präsentationen stellen jedoch kein bindendes Angebot der Freiburger Schwimmschule dar.

Zu jedem Kurs wird nur eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern aufgenommen. Andererseits finden Kurse auch nur beim Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl von Teilnehmern statt.

2.

Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages unterbreitet nicht die Freiburger Schwimmschule, sondern der Kunde, indem er unter Verwendung des Online-Portals der Website https://freiburger-schwimmschule.de

folgende Schritte durchläuft:

a)

Der Kunde besucht die Website: https://freiburger-schwimmschule.de

Dort klickt den seinerseits gewünschten Kurs an und legt ihn in dem virtuellen Warenkorb ein.

b)

Anschließend trägt der Kunde in dem dafür vorgesehenen Formularfeld die sog. Rechnungsdaten ein. Hierbei handelt es sich um:

aa)

Wenn der Kunde als Erwachsener einen Kurs für sich selbst bucht: Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse des Kunden

bb)

Wenn der Kunde als Erwachsener für sich selbst und sein Kind (Eltern-Kind-Kurs) als gemeinsame Teilnehmer bucht:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse des Kunden,
  • Name, Alter und Adresse des anzumeldenden Kindes

cc)

Wenn der Kunde als Erwachsener nur für sein Kind als Teilnehmer bucht:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse des Kunden,
  • Name, Alter und Adresse seines Kindes

c)

Die Leistung bezahlt der Kunde über den auf der Webseite: hinterlegten Onlineanbieter https://shopify.com welcher mit einem PayPal Konto verknüpft ist.

Andere Bezahlmöglichkeiten existieren nicht.

d)

Sodann bestätigt der Kunde, dass er diese AGB (die auch auf der Website veröffentlicht sind) zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.

Durch diesen letzten Schritt hat der Kunde die von ihm gewünschten Kurse gebucht und die Buchung in das Online-Portal der Freiburger Schwimmschule eingestellt.

Damit hat er der Freiburger Schwimmschule ein ihn bindendes Vertrags-Angebot unterbreitet.

e)

Mit seiner Buchung bestätigt der Kunde – neben dem Inhalt und den Veranstaltungsterminen des ausgewählten Kurses sowie der Kursgebühr und diesen AGB im Ganzen – insbesondere auch:

  • dass die Teilnahme am gebuchten Kurs eine körperliche Herausforderung darstellen kann, zu deren Bewältigung die durch ihn gebuchten Teilnehmer gesundheitlich in der Lage sind;
  • dass das Kursangebot in einem Freibad stattfindet und sowohl sie Außentemperatur als auch die Wassertemperatur varieren kann;
  • dass keiner der von ihm gebuchten Teilnehmer an einer Krankheit leidet, mit der andere Kursteilnehmer oder übrige Besucher der Schwimmhalle angesteckt werden könnten;
  • dass, wenn einer der von ihm gebuchten Teilnehmer während der Kursdauer an einer ansteckenden Infektion erkrankt, auf eine Kursteilnahme verzichtet wird;

f)

Die Buchung mehrere Kurse ist möglich.

g)

Ein Buchungsweg abseits des Online-Portals und des hier beschriebenen Procederes existiert nicht.

3.

a)

Die Freiburger Schwimmschule nimmt das Angebot des Kunden an, indem sie ihm ihrerseits eine E-Mail zukommen lässt, und zwar die Bestätigung der Kunden-Buchung; diese bezeichnet nochmals den ausgewählten Kurs, den Kursort, die Kurstermine und seinen Beginn.

b)

Erst mit dem Eingang der unter a) genannten E-Mail beim Kunden ist der Vertrag geschlossen.

Insofern verpflichtet sich der Kunde, den Erhalt dieser E-Mail jeweils mit einer Lesebestätigung zu Händen der Freiburger Schwimmschule zu dokumentieren. Unterlässt er dies, so hat er die daraus erwachsenden Folgen (gegebenenfalls die anderweitige Vergabe des Kursplatzes bei Unsicherheit über den Vertragsschluss) hinzunehmen.

  • 3 Zahlungsweg und Fälligkeit

1.

Die sich aus der verbindlichen Buchung ergebenden Kursgebühr ist – entsprechend der vom Kunden getroffenen Wahl – per Lastschrifteinzugsverfahren oder per Kreditkartenabbuchung oder durch das Zahlungssystem PayPal zu entrichten.

2.

Die Kursgebühr wird mit dem Vertragsschluss insgesamt und sofort fällig.

  • 4 Erstattung der Kursgebühr bei rechtzeitiger Absage

1.

Sagt der Kunde die Teilnahme an einem bereits gezahlten Kurs mehr als 14 Tage vor dessen Beginn in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) ab, so erstattet ihm die Freiburger Schwimmschule die entrichtete Kursgebühr; dies allerdings nur abzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von 25,50 €. Der Kunde bestätigt, dass er die Höhe dieses Bearbeitungsentgeltes kennt und akzeptiert.

2.

Erfolgt die Absage zu einem Zeitpunkt, der nicht mehr als 14 Tage vor dem Kursbeginn liegt, so erfolgt eine Erstattung der bereits entrichteten Kursgebühr nicht.

  • 5 Störung in der Ausrichtung von Kursen durch die Freiburger Schwimmschule

1.

Der Kunde bucht den seinerseits ausgewählten Kurs auf Basis derjenigen Durchführungs-Termine, die ihm auf der Website: https://freiburger-schwimmschule.de verbindlich mitgeteilt werden.

2.

Allerdings kann es bei der Kursdurchführung zu unvorhergesehenen Ausfällen kommen, etwa

  • weil der Kursleiter krankheitsbedingt abwesend ist
  • weil der Kurs aufgrund von Gewitter, Unwetter oder Außentemperaturen unter 20 Grad nicht durchführbar ist.
  • weil das betreffende Schwimmbad vom Betreiber zwischenzeitlich nicht zur Verfügung gestellt wird (z.B. aufgrund von Technischen Defekten, Umbaumaßnahmen, Revisionen, Betriebsversammlungen)
  • weil höhere Gewalt waltet (z.B. Energiemangellage, fehlende Beheizbarkeit des Bades)
  • weil behördliche Verfügungen dies gebieten (z.B. pandemiebedingte Anordnungen)

In diesen oder vergleichbaren Fällen akzeptiert der Kunde, dass die Freiburger Schwimmschule zwar versucht, einen Ersatzkurs bzw. einen Ersatztermin anzubieten, jedoch nicht zu garantieren vermag, einen solchen mit identischem Inhalt vorhalten zu können.

3.

Für den Fall, dass der Kunde ihm nach Maßgabe von Ziff. 2. angebotenen Ersatzkurse bzw. Ersatztermine nicht wahrnehmen kann, akzeptiert er, dass ihm daraus kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr erwächst, solange die für ihn unnutzbaren Ersatzkurse bzw. Ersatztermine zeitlich in ihrer Summe nicht mehr als ein Fünftel der Gesamtzeit des gebuchten Kurses überschreiten. Überschreiten die vom Kunden nicht wahrnehmbaren Ersatzkurse bzw. Ersatztermine die Schwelle von 20 % der Kurs-Gesamtzeit, so findet eine Erstattung der Kursgebühr in derjenigen Prozenthöhe statt, die über den Anteil von 20 % hinausgeht. Kann der Kunde also zum Beispiel an 30 % der Ersatzkurse bzw. Ersatztermine nicht teilnehmen, so erhält er eine Erstattung von 10 % der Kursgebühr.

4.

Fallen Kurstermine aus den unter Ziff. 2. genannten oder vergleichbaren Fällen aus, ohne dass ein Ersatzkurs bzw. Ersatztermin angeboten wird, so erhält der Kunde für diesen Ausfall eine Gutschrift in derjenigen Geldbetrags-Höhe, die der Ausfall zeitlich-wirtschaftlich im Verhältnis zur Kurs-Gesamtzeit ausmacht. Der entsprechende Betrag wird dem Kunden auf ein seinerseits zu diesem Zweck mitgeteiltes inländisches Bankkonto überwiesen. Der Freiburger Schwimmschule ist es nicht gestattet, den Kunden auf eine Aufrechnung mit den Gebühren aus Folgekursen zu verweisen.

5.

Bei der inhaltlichen Beschreibung der Kurse auf der Website: https://freiburger-schwimmschule.de können zu den benutzten Becken ungefähr angestrebte Wassertemperaturen genannt sein.

Hieran lässt sich die Freiburger Schwimmschule nicht festhalten, weil das Zusagen einer Temperatur technisch-organisatorisch nicht möglich ist. Daher kann es mit Blick auf die Beckentemperaturen zu Schwankungen kommen. Aus diesem Umstand kann der Kunde also keine Rechte gegen die Freiburger Schwimmschule ableiten.

  • 6 Störung in der Wahrnehmung von Kursen durch den Kunden

1.

a)

Der Kunde akzeptiert, dass Kurstermine, die er (bzw. der durch ihn gebuchte Teilnehmer) – gleich aus welchem Grunde – nicht wahrnimmt, verfallen, ohne dass die Freiburger Schwimmschule dafür eine Erstattung schulden würde; die nicht wahrgenommenen Termine können auch nicht an anderen Tagen im Rahmen anderer Kurse nachgeholt werden; ein „Springen“ zwischen verschiedenen Kursen ist demnach nicht möglich.

b)

Etwas von a) abweichendes gilt nur für den Fall, dass einer der beiden gebuchten Teilnehmer bei Eltern-Kind-Gruppen – ansonsten der gebuchte Teilnehmer – aufgrund einer mit ärztlichem Attest belegten Krankheit zu drei oder mehr aufeinanderfolgenden Kursterminen an einer Teilnahme gehindert war.

Auch in diesem Fall ist zwar das Springen zwischen verschiedenen Kursen ausgeschlossen. Der Kunde kriegt von der Freiburger Schwimmschule dann aber eine Rückerstattung, dessen geldbetragsmäßige Höhe im Verhältnis zur Kursgesamtgebühr dem zeitlichen Anteil (und dem damit entsprechenden wirtschaftlichen Wert) der krankheitsbedingt nicht wahrgenommenen Kursveranstaltungen entspricht.

2.

Der Kunde bestätigt ferner, dass Kursplätze nicht mit anderen Personen „geteilt“ werden können; die von der Freiburger Schwimmschule zu erbringende Leistung ist also nur demjenigen Kunden geschuldet, der zum Vertragspartner wurde, und wird nur unmittelbar zu seinen persönlichen Gunsten und zu Gunsten seines Kindes (bei Eltern-Kind-Gruppen) – ansonsten zu Gunsten des gebuchten Teilnehmers – erbracht; nimmt der gebuchte Teilnehmer einen Termin nicht wahr, kann der Kunde demnach keine andere Person an seine Stelle treten lassen. Eltern, die für sich und ihr Kind einen Eltern-Kind-Kurs gebucht haben, können diesen stets nur gemeinsam mit dem gebuchten Kind besuchen; ein Wechsel in der Person des Kindes oder in der Person des Erwachsenen ist diesbezüglich ausgeschlossen. Teilnehmer der Eltern-Kind-Kurse können stets (und ausschließlich gemeinsam) nur der individuell buchende Kunde und sein in der Buchung miterwähntes Kind sein.

3.

Es ist die Pflicht des Kunden, den von ihm gebuchten Kurs so auszuwählen, dass die gebuchten Teilnehmer zu der Veranstaltung passen.

Stellt sich heraus, dass der gebuchte Kurs den körperlichen Möglichkeiten des gebuchten Teilnehmers/der gebuchten Teilnehmer (Eltern-Kind-Kurs) nicht entsprechen, so betrifft dies allein die Risikosphäre des buchenden Kunden; für ihn resultiert daraus kein Recht, von dem Vertrag Abstand zu nehmen oder dessen Anpassung zu verlangen; insbesondere hat er auch keinen Anspruch auf die Teilnehmer-Zuweisung in einen anderen Kurs (Umbuchung).

Für den Fall, dass der gebuchte Kurs einerseits und das Bewegungsniveau des gebuchten Teilnehmers/der gebuchten Teilnehmer nicht zueinanderpassen, ist eine Umbuchung lediglich dann möglich, wenn

a)

in einem anderen Kurs die notwendige Kapazität besteht

b)

einer Umbuchung keine Vorgaben des Bad-Betreibers entgegenstehen.

  • 7 Haftung

1.

a)

Die Freiburger Schwimmschule haftet ihrem Kunden bzw. den gebuchten Teilnehmern für Sach- und Personenschäden nur dann, wenn der Freiburger Schwimmschule oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Eine weitergehende gesetzliche Haftung für Schäden aus Verletzung des Körpers oder des Lebens einer Person ist davon nicht berührt.

b)

Soweit einem Kunden oder Teilnehmer während der Kursdauer ein Schaden entstanden ist, dieser Schaden aber durch den Badbetreiber oder andere Badnutzer verursacht wurde, hat der Kunde zunächst den Schadensersatz gegenüber dem Dritten zu realisieren, bevor er die Freiburger Schwimmschule in Anspruch nehmen darf.

2.

Der Kunde seinerseits stellt die Freiburger Schwimmschule von Ansprüchen frei, die von Dritten wegen Sach- oder Personenschäden an diese gestellt werden, soweit die Schäden vorwerfbar durch eine Pflichtverletzung des Kunden verursacht worden sind oder er sich sonst in der Haftung befindet.

  • 8 Verhalten während der Kursveranstaltung/Ausschluss von Kunden oder Teilnehmern

1.

Den Weisungen des für die Freiburger Schwimmschule handelnden Kursleiters, die zum Schutz und Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste der Schwimmhalle notwendig werden, sind Folge zu leisten. Darüber hinaus sind alle Kunden und Teilnehmer verpflichtet, sich an die geltende Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbades sowie ergänzende Verhaltensregeln des von der Badverwaltung eingesetzten Bademeisters zu halten. Die Haus- und Badeordnung hängt in allen Schwimmbädern, in denen die Kurse stattfinden, zur Kenntnisnahme aus.

2.

Die Freiburger Schwimmschule behält sich vor, Kunden oder Teilnehmer, die sich nicht an die Weisungen des Kursleiters oder des Schwimmbad-Personals halten, vom jeweiligen Kurs auszuschließen. Das Hausrecht des Badbetreibers – der den Kunden oder Teilnehmer ebenfalls der Schwimmhalle verweisen kann – ist hiervon unberührt. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.

  • 9 Rücktritt durch die Schwimmschule

Die Freiburger Schwimmschule hat die Möglichkeit, auch ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Freiburger Schwimmschule sind aber ausgeschlossen.

  • 10 Datenschutz

1.

Die Freiburger Schwimmschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung sowie der Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei um die vom Kunden im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.

2.

Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, sowie der Kundenbetreuung.

Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt.

3.

Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, so wird die Freiburger Schwimmschule hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Kunden einholen.

4.

Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise der Freiburger Schwimmschule verwiesen; diese sind abrufbar auf der Website: https://freiburger-schwimmschule.de

5.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:

Sebastian Berthold

Freiburger Schwimmschule, Nächstmatten 43, 79232 March-Holzhausen

info@freiburger-schwimmschule.de

  • 11 Widerrufsrecht

Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelung zu.

1.

Zum Widerrufsrecht und seine Ausübung gilt folgendes:

a)

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

b)

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde in Textform Freiburger Schwimmschule mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. durch einen mit der Post versandten Brief, durch ein Telefax oder durch eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

c)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

2.

Zu den Folgen des Widerrufes gilt nachstehendes:

a)

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Freiburger Schwimmschule ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vierzehn Tagen ab demjenigen Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Freiburger Schwimmschule eingegangen ist.

b)

Für die Rückzahlung verwendet Freiburger Schwimmschule dasselbe Zahlungsmittel und denselben Zahlungsweg, die der Kunde bei seiner ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

c)

Hat der Kunde verlangt, dass die vertraglich geschuldete Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er der Freiburger Schwimmschule einen angemessenen Betrag zu zahlen, der – im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen – dem Anteil derjenigen Leistungen entspricht, die bereits zu dem Zeitpunkt erbracht waren, als der Kunde Freiburger Schwimmschule hinsichtlich dieses Vertrages von seiner Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtete.